Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

1.

Sämtliche, auch zukünftige, Lieferungen und Leistungen der |be a part| gmbh (im folgenden |bap| genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Bei Auftragserteilung, spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen, gelten diese Bedingungen als angenommen.

2.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden.

3.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Dies gilt insbesondere auch für solche Bestimmungen, die gegenüber Nichtkaufleuten keine Rechtswirksamkeit entfalten können. Für Nichtkaufleute gelten die folgenden Bestimmungen nur soweit, als sie nicht gegen das AGBG verstoßen.

§2 Vertragsschluss

1.

Die Angebote und Kalkulationen von |bap| sind freibleibend.

2.

Sämtliche Zusatzvereinbarungen müssen, um rechtswirksam zu werden, von |bap| schriftlich bestätigt werden.

§3 Zahlung

1.

Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsbedingungen (a conto, Zahlungsziel, Kostenaufstellung etc). Ist eine Zahlungsbedingung nicht schriftlich festgelegt worden, tritt automatisch die Zahlungsbedingung „30 Tage ab Rechnungsdatum“ in Kraft.

2.

Die Zahlungen haben ausschließlich auf das von |bap| angegebene Bankkonto zu erfolgen.

3.

Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten, fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

§4 Zahlungsverzug

1.

Bei Zahlung nach Fälligkeit können von |bap| Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 5% über dem Basiszinssatz gemäß Diskont-Überleitungsgesetz, verlangt werden, auch wenn |bap| selbst keinen Bankkredit in Anspruch nimmt. Die Geltungsmachung eines etwaigen höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten.

2.

Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung ein, kann |bap| für noch ausstehende Leistungen mit sofortiger Wirkung stornieren.

3.

Wird die entsprechende Zahlung vom Auftraggeber nicht gewährt, so kann |bap| von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar in Höhe des im Vertrag vereinbarten Satzes.

4.

Der Kunde ist nicht berechtigt den vereinbarten Leistungspreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus dem einzelnen Auftrag herrühren, zurückzubehalten. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur, wenn es sich um einen unbestrittenen, entscheidungsfreien oder rechtskräftig festgestellten Anspruch handelt.

§5 Eigentumsvorbehalt

1.

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung, dies allerdings nur insofern, als es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt.

2.

Werden unsere Forderungen gemäß § 3 fällig oder verstößt der Auftraggeber gegen sonst ihm obliegende Verpflichtungen, so ist |bap| berechtigt, a) die Ermächtigung zur Veräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung zu widerrufen, b) die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass der Auftraggeber gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten, c) die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.

§6 Schadensersatzansprüche, Haftung

1.

Schadenersatzansprüche gegen |bap| können nur geltend gemacht werden, soweit diese durch die |bap| grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht in Fällen der arglistigen Täuschung, sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2.

Soweit Reklamationen nach Promotiontagen bestehen sollten, müssen diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber der |bap| angezeigt werden. Unterbleibt dies, gilt der Promotiontag als vertragsgerecht abgewickelt und ist durch den Auftraggeber zu vergüten.

3.

Das Risiko der restlichen Zulässigkeit der Werbung der Auftraggeber, mit der die |bap| die Promotiontage durchführt, insbesondere die Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze, trägt der Auftraggeber. Für den Inhalt der Werbung, sowie der durch den Auftraggeber vertriebenen Produkte übernimmt die |bap| keine Verantwortung.

4.

Soweit die |bap| im Außenverhältnis in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber die |bap| von jeglichen Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen.

§7 Gerichtsstand

1.

Ausschließlicher Gerichtsstand aus der Geschäftsverbindung ist Darmstadt.

§8 Haftungsausschluss

1.

Soweit |bap| als Auftragnehmerin nach Vorgaben und Weisung des Auftraggebers den oder die Vertragsgegenstände herzustellen hat, haftet der Auftraggeber dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, der |bap| allen entstehenden Schaden (z.B. Verdienstausfall, Anwalts- und Gerichtskosten) zu ersetzen und die |bap| von möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.

2.

|bap| ist für den Fall, dass sie den oder die Vertragsgegenstände nach Vorgaben und Weisung des Auftraggebers herzustellen hat, nicht verpflichtet zu prüfen, ob damit eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter verbunden ist.

§9 Schlussbestimmungen

1.

Abweichende Vereinbarungen oder ergänzende Abreden bedürfen der Schriftform.

§10 Salvatorische Klausel

1.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder im Falle von Lücken, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen bzw. der Gesamtregelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatz- bzw. Ergänzungsregelung treffen.